Beratung zum Verpackungsgesetz und zum Verbot und den Auflagen für Einwegplastik
Plastiktrinkhalme, Einmalbesteck und Rührstäbchen gehören zu den Einwegprodukten aus Kunststoff, die Hersteller vom 3. Juli 2021 an europaweit nicht mehr in Verkehr bringen dürfen. Das regelt auf Basis der EU-Kunststoffrichtlinie eine Verordnung des Bundes.