28.11.22: Online-Veranstaltung „Essen in Mehrweg für Hamburg“
die Mehrwegangebotspflicht ab dem 1.1.2023 rückt näher und die BUKEA möchte erneut eine Informationsveranstaltung für Gastronomie und Handel dazu anbieten…
die Mehrwegangebotspflicht ab dem 1.1.2023 rückt näher und die BUKEA möchte erneut eine Informationsveranstaltung für Gastronomie und Handel dazu anbieten…
Das novellierte Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Letztvertreiber:innen von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern ab dem 1. Januar 2023 nach §§ 33 und 34 VerpackG zu einem Mehrwegangebot. Davon sind nicht nur Restaurants, Cafés, Eiscafés, Bistros, Imbisse, Kantinen und Mensen, sondern auch heiße Theken, Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien und Salatbars im Einzelhandel betroffen, sofern fertige Speisen zur Mitnahme und zum Verzehr außer Haus (take away/to go) angeboten werden.
Telefon: 040 35905-505
zewumobil@hwk-hamburg.de