Staat finanziert Elektroantrieb mit
Bis zum 31. März 2021 können Handwerksbetriebe für Elektro-Pkw, -Leichtfahrzeuge und -Sonderfahrzeuge einen Antrag auf Förderung durch das Bundesverkehrsministerium stellen. Gefördert werden Neu- und Leasingfahrzeuge sowie die für den Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur mit einem Zuschuss von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Zwei Online-Seminare machen mit diesem und weiteren Programmen zur Förderung betrieblicher Elektromobilität vertraut.