Wirtschaftsministerium setzt Förderung von E-Lastenfahrrädern fort
Seit dem 1.10.2024 gibt es eine Förderung von 25% bei der Anschaffung größerer E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die großvolumige und/oder besonders schwere Lasten befördern können. Die Höchstfördersumme wurde auf 3500 € angehoben.
Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?
– aktuelles Angebot
– kurze Beschreibung „was, wohin und warum“ transportiert werden soll
– Nachweis zur Gewerbe- oder freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung oder Zuweisung der Umsatzsteuernummer durch das zuständige Finanzamt, Bestätigung des Steuerberaters)
– Produktdatenblatt, falls das Modell des E-Lastenfahrrades oder des -anhängers vom BAFA noch nicht in der Positivliste der förderfähigen Modelle enthalten ist
Hier finden Sie die Infos zur elektronischen Antragstellung:
BAFA – Pressemitteilungen – BMWK setzt die Förderung von E-Lastenfahrrädern fort
Bitte erst nach Bewilligung des Antrags durch die BAFA , den Kauf abschließen.