Hamburgische Klimaschutzgesetz
Wichtige Punkte der Novellierung sind u.a.:
- die gesetzliche Festschreibung der Hamburger Klimaschutzziele: Der CO2-Ausstoß soll bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. 2045 und damit fünf Jahre schneller als bislang vorgesehen, soll ganz Hamburg CO2-neutral leben und wirtschaften.
- Beim Heizungstausch gilt ab 2027: Der Anteil der Erneuerbaren Energien wird von 15 auf 65 % erhöht. Ab 2024 soll es dazu ein Förderprogramm geben.
- Ebenfalls verpflichtend ab 2027: die kombinierte Nutzung von Dächern für Photovoltaik-Anlagen und Begrünung als Solargründach.
- Photovoltaik-Anlagen müssen ab 2024 mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche bedecken.
- Photovoltaik-Anlagen werden ab 2024 auch bei Bestandgebäuden verpflichtend, wenn eine vollständige Erneuerung der Dachhaut durchgeführt wird.
- Der Ausbau der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge wird gestärkt.
Weitere Informationen unter:
Klimaschutzgesetz – hamburg.de