Hamburgische Klimaschutzgesetz

Wichtige Punkte der Novellierung sind u.a.:

  • die gesetzliche Festschreibung der Hamburger Klimaschutzziele: Der CO2-Ausstoß soll bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. 2045 und damit fünf Jahre schneller als bislang vorgesehen, soll ganz Hamburg CO2-neutral leben und wirtschaften.
  • Beim Heizungstausch gilt ab 2027: Der Anteil der Erneuerbaren Energien wird von 15 auf 65 % erhöht. Ab 2024 soll es dazu ein Förderprogramm geben.
  • Ebenfalls verpflichtend ab 2027: die kombinierte Nutzung von Dächern für Photovoltaik-Anlagen und Begrünung als Solargründach.
  • Photovoltaik-Anlagen müssen ab 2024 mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche bedecken.
  • Photovoltaik-Anlagen werden ab 2024 auch bei Bestandgebäuden verpflichtend, wenn eine vollständige Erneuerung der Dachhaut durchgeführt wird.
  • Der Ausbau der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge wird gestärkt.

Weitere Informationen unter:

Klimaschutzgesetz – hamburg.de