Neue Förderung für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

Nachdem die EU grünes Licht gegeben hat, können Batterie-, Brennstoffzellen- und hybridelektrische Fahrzeuge und die dazugehörige erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI insgesamt ca. 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur bereit.

Die neue Richtlinie fördert u.a.:
• Anschaffung neuer und junger gebrauchter sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge in Höhe von 80 % der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
• die für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur mit max. 80 % der projektbezogenen Gesamtausgaben, z.B. Ladesäulen, Netzanschluss, Batteriespeicher

Die Antragsstellung für den ersten Förderaufruf ist zwischen 16. August und 27. September über das eService-Portal des Bundesamt für Güterverkehr (BAG) möglich. Falls in diesem Zeitraum mehr Anträge eingereicht werden als Finanzmittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine Priorisierung auf Basis einer CO2-Einsparungsquote. Wie diese berechnet wird und welche weiteren Vorgaben gelten, finden Sie im Förderaufruf. Bis Ende 2024 wird es vier Förderaufrufe pro Jahr geben.

Alle Informationen rund um die Förderrichtlinie, zu den Förderaufrufen und zu klimafreundlichen Nutzfahrzeugen, z.B. eine Fahrzeugdatenbank und Praxisbeispiele, finden Sie hier: www.klimafreundliche-Nutzfahrzeuge.de

 

Kontakt und Ansprechpartner

Handwerkskammer Hamburg

Jan Rokahr | Mail: jan.rokahr@elbcampus.de | Telefon: 040/35905-487